Aktuell



22.02.2012

Versuch und Irrtum bei der Eingliederung der 8,1 cm Minenwerfer


(Beitrag Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift ASMZ; Co-Autor: Hptm Andreas Heizmann)

Die 8,1cm Minenwerferzüge wurden seit der Armee 95 mehrfach umgeteilt. Dabei unterliefen Fehlentscheidungen, welche die Ausbildung gefährdeten. Mit den im Entwicklungsschritt 08/11 getroffenen Korrekturmassnahmen konnte die Ausbildung wieder konsolidiert werden. Diese Erkenntnisse sollten bei der künftigen Entwicklung der Armee berücksichtigt werden.

Noch in der Armee 95 waren die 8,1cm Minenwerfer in den Schweren Füsilier Kompanien (Sch Füs Kp) – jeweils die vierte Kompanie der Feld- und Gebirgsfüsilierbataillone – zusammengefasst. Das Bogenfeuer der vierten Kompanie war der lange Arm des Bataillonskommandanten. Transportiert wurden die Rohre, Grundplatten, Lafetten und zentnerweise Munition mittlerweile jedoch per Fahrzeug und nur noch in schwierigstem Gelände per Train.

Die grosse Neuerung kam mit der Armeereform XXI. Die Ordre de Bataille der Feld- und Gebirgsinfanterie wurde angeglichen, alle Infanterieverbände sollten mechanisiert werden. Entsprechend wurden den Inf Bat eine effektivere und mechanisierte Feuerunterstützung in Form der 12 cm Panzerminenwerfer (Basis Schützenpanzer M113) zugeteilt. Die Feuerkraft wollte man jedoch auch auf Stufe Kp erhöhen. Es lag auf der Hand, den Kompaniekommandanten
ihre eigene Feuerunterstützung zu gewähren, folglich wurden den Infanteriekompanien je ein Zug 8,1 cm Mw zugeteilt. Die vierte Kompanie wurde zu einer gewöhnlichen Infanterieeinheit umfunktioniert.

Die Eingliederung der Minenwerferzüge in die Infanteriekompanien war fatal: Für ihre Ausbildung war nun der entsprechende Kompaniekommandant verantwortlich, führen und kontrollieren konnte er nur, wenn er selber an der Waffe ausgebildet war; zu grundverschieden sind die Einsatzverfahren der Füsiliere und der Minenwerfer, zu unterschiedlich die Ausbildung an den Korpswaffen. Zu den Schiessübungen wurde schliesslich vielerorts der im Bataillon eingeteilte Feuerunterstützungsoffizier (FUOf) herangezogen – wenn man die Kanoniere nicht gerade in Bewachungsübungen als zusätzlichen Personalpool für weniger robuste Aufgaben heranzog. Doch auch diese Massnahme war nur dort erfolgreich, wo der FUOf früher selber eine Mw Kp oder eine Art Bttr kommandiert hatte.

Bei der Einteilung in die Inf Kp wurde missachtet, dass der 8,1 cm Mw, trotz seines Einsatzes bei den «Grünen», eine Bogenschusswaffe ist, dessen Schiessverfahren der Artillerie entstammt. Es wurde zudem negiert, dass es einen Kdt braucht, der Bogenfeuer, Feuerleitung und die Waffe versteht. Die Folgen der stiefmütterlichen Behandlung waren bald spürbar: Wo die Minenwerferzüge nicht unter der Leitung des FUOfs waren, fielen sie in ihrem Ausbildungsstand rasch zurück. Doch auch wo der FUOf eingesetzt wurde, konnte die Lösung nicht befriedigen. Der FUOf konnte seiner eigentlichen Funktion als Schnittstelle zur Artillerie nicht mehr nachkommen und die Minenwerferzüge blieben in jeder Hinsicht das fünfte Rad am Wagen der Infanteriekompanien.

Mit den Korrekturmassnahmen zur AXXI, so könnte man den ES 08/11 auch nennen, wurde beschlossen, das System 12 cm Panzerminenwerfer zu liquidieren. Für die Bataillonskommandanten der Infanterie bedeutete dies, dass ihr eben noch verlängerter Arm schon wieder zurückgestutzt wurde. Eine eigene Feuerunterstützung bis 8000 m war nicht mehr möglich. Dies hat Konsequenzen für die Mobilität. In offensiven Szenarien ist eine weitreichende
Feuerunterstützung notwendig, um die Beweglichkeit des mechanisierten Infanteriebataillons zu gewährleisten.

Dafür sollte nun die Sch Füs Kp in Form der Infanterie Unterstützungskompanie
(Inf Ustü Kp) wieder geschaffen werden. Der Bat Kdt verfügt wieder über eine eigene Feuerunterstützung, die er zugsweise je nach Lage auch den Infanteriekompanien unterstellen kann. Sobald er die Mw Z den Inf Kp einsatzunterstellt, fehlt ihm jedoch der eigene lange Arm.

Trotzdem war der Entscheid zur erneuten Zusammenfassung der 8,1 cm Mw Z richtig und ermöglichte fortan wieder die gezielte Ausbildung innerhalb der Kompanie. Die Korrektur zeigte auch ihre Wirkung beim Korpsgeist und Waffenstolz der Kanoniere: Man schaue einem Mw Z bei der Arbeit zu und verstehe, wie eigen der Typus Soldat ist, der dort am Geschütz sein Handwerk verrichtet.


In den neuen Unterstützungskompanien wurden die Minenwerferbeobachter-Gruppen in einem separaten Zug zusammen gefasst und die Scharfschützen (ehemals Stabskompanie) eingegliedert. Die klare Abgrenzung der Ausbildungsverantwortung erwies sich als zielführend. Ebenso zeigte sich, dass zwischen Minenwerferbeobachtern und Scharfschützen in der Ausbildung Synergien genutzt werden können.


Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Armee

  • Die raison d'être unserer Milizarmee mit Wehrpflicht ist die Ausbildung für den Einsatz in einer Krise höchster Intensität. Subsidiäre Unterstützungseinsätze haben eine untergeordnete Rolle zu spielen. Entsprechend ist die Kampfführung der Infanterie im Verbund mit indirektem Feuer wieder stärker auszubilden.
  • Die Zusammenfassung der artilleristischen Kompetenz in Form der 8,1 cm Mw in der vierten Kompanie ist für die Sicherstellung der Ausbildung eine conditio sine qua non.
  • Die lagebedingte Einsatzunterstellung der Mw Z zu den Inf Kp ist weiterhin gewährleistet, setzt jedoch voraus, dass der kombinierte Einsatz von Bogenfeuer und stossender Infanterie in Kompaniegefechtsschiessen geübt wird.
  • Dem Bat Kdt fehlt trotzdem der lange Arm; die Infanteriebataillone sollten wieder über unmittelbares Unterstützungsfeuer bis mindestens 8000 m verfügen.
  • Die Unterstellung der Scharfschützen hat in der WK-Ausbildung die Nutzung von Synergien ermöglicht. Es sollte überprüft werden, ob der noch in der Stabskompanie eingeteilte Aufklärungszug davon profitieren könnte.

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